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Hinweisgeberschutzgesetz

Was ist damit gemeint?
Es soll helfen, die Meldung oder Offenlegung von Missständen im Unternehmen vor Benachteiligungen zu schützen!

Warum muss das Hinweisgeber-schutzgesetz auch in unserer Firma umgesetz werden?

  • Weil mehr als 49 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in unserer Firma beschäftigt sind!
  • Um das Unternehmen vor Rechtsverstößen und Reputationsschäden zu schützen!
  • Um das Vertrauen zu Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zu festigen!
  • Um interne Ressourcen zu schonen! Daher werden alle Meldungen vertraulich von einer Vertrauensperson bearbeitet!

Das Hinweisgeberschutzgesetz ist für alle Mitarbeiter:

  • Sicher
  • Anonym
  • Zuverlässig
  • Stets verfügbar

Was ist ein Hinweisgeber?

Wer könnte Hinweise geben?

  •  Der Arbeitnehmer
  • Dienstleister
  • Zulieferer
  • Bewerber
  •  Geschäftspartner
  •  etc

 ...erlangt Kenntnis über mutmaßlich meldungswürdigen Umstand!

Welche Möglichkeiten gibt es eine Meldung zu machen?

Mündlich:

  • durch ein persönliches Gespräch
  • durch ein Telefonat
  • per Email

Wie erreiche ich den Ansprechpartner?

Persönlich
Mittwochs: zwischen 09:30 und 10:30 Uhr
Verwaltung Alsstrasse 105 a, 41063 Mönchengladbach

Telefonisch
Mobilnummer: 0151 15262380

Per Email

Wer ist mein Ansprechpartner ?

Wilfried Sandkaulen
Vertrauensmann in Sachen Hinweisgeberschutzgesetz
Firma P&M Jansen Gebäudereinigung
Alsstrasse 105 a, 41063 Mönchengladbach

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