Navigation überspringen Sitemap anzeigen

Hinweisgeberschutzgesetz

Was ist damit gemeint?
Es soll helfen, die Meldung oder Offenlegung von Missständen im Unternehmen vor Benachteiligungen zu schützen!

Warum muss das Hinweisgeberschutzgesetz auch in unserer Firma umgesetzt werden?

  • Weil mehr als 49 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in unserer Firma beschäftigt sind!
  • Um das Unternehmen vor Rechtsverstößen und Reputationsschäden zu schützen!
  • Um das Vertrauen zu Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zu festigen!
  • Um interne Ressourcen zu schonen! Daher werden alle Meldungen vertraulich von einer Vertrauensperson bearbeitet!

Das Hinweisgeberschutzgesetz ist für alle Mitarbeiter:

  • Sicher
  • Anonym
  • Zuverlässig
  • Stets verfügbar

Was ist ein Hinweisgeber?

Wer könnte Hinweise geben?

  •  Der Arbeitnehmer
  • Dienstleister
  • Zulieferer
  • Bewerber
  •  Geschäftspartner
  •  etc.

 ...erlangt Kenntnis über mutmaßlich meldungswürdigen Umstand!

Welche Möglichkeiten gibt es eine Meldung zu machen?

Mündlich:

  • durch ein persönliches Gespräch
  • durch ein Telefonat
  • per E-Mail

Wie erreiche ich den Ansprechpartner?

Persönlich 
Mittwochs: zwischen 09:30 und 10:30 Uhr
Verwaltung Alsstraße 105 a, 41063 Mönchengladbach

Telefonisch 
Mobilnummer: 0151 15262380

Per E-Mail

Wer ist mein Ansprechpartner?

Wilfried Sandkaulen
Vertrauensmann in Sachen Hinweisgeberschutzgesetz
Firma P&M Jansen Gebäudereinigung
Alsstraße 105 a, 41063 Mönchengladbach

Zum Seitenanfang